Kraftfahrzeuge bis 3500kg zulässige Gesamtmasse.
Mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse oder mehr wenn die Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland. Bei einer Leistung von mehr als 15kw Mindestalter 21 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, L
Prüfung: Theorie und Praxis
Begleitetes Fahren bis zum 18ten Lebensjahr. Die Begleitpersonen werden vorher festgelegt. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein und dürfen bei Beantragung maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Kann bei allen Varianten der Klasse B angewandt werden, auch bei der Klasse BE.
Mindestalter: 17 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, L
Prüfung: Theorie und Praxis
Begleitperson: Erforderlich
Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, L
Prüfung: Theorie und Praxis
Ermöglicht eine Ausbildung und Praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug mit integrierter Schaltausbildung, Mit dieser Schlüsselzahl dürfen innerhalb der Klasse B sowohl Schaltwagen als auch Automatikfahrzeuge geführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, L
Prüfung: Theorie und Praxis
Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1KW/kg nicht übersteigen. Diese Schlüsselzahl gilt nur im Inland. Ein Stufenaufstieg in eine höhere Klasse ist nicht möglich.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B min. 5 Jahre
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Keine
Ausweitung der Klasse B für ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Keine
Erweiterung der Klasse B für ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Nur Praxis
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45km/h und Hubraum max. 50cm³. Maximale Nutzleistung 4KW.
Dreirädrige Kleinkrafträder
wie oben und bei Dieselmotoren bis 500cm³.
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
wie oben und bei geschlossenen Vierradmobilen bis zu 6KW maximale Nutzleistung.
Mindestalter: 16/15(nur Inland) Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von maximal 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1KW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotor oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung von maximal 15KW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35KW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70KW abgeleitet ist und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2KW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, A1
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15KW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Prüfung: Theorie und Praxis
Kraftfahrzeuge der Klasse A beschränkt auf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Prüfung: Theorie und Praxis
Beschränkung der Klasse A bei Stufenaufstieg mit 20 Jahren auf zweirädrige Krafträder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres..
Mindestalter: 20 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Prüfung: Theorie und Praxis
Erleichterter Zugang zur Klasse A2 bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: A1 min. 2 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM
Prüfung: Nur Praxis
Erleichterter Zugang zur Klasse A bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Mindestalter: 20 Jahre
Vorbesitz erforderlich: A2 min. 2 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM, A1
Prüfung: Nur Praxis
Fahrräder mit Hilfsmotor sowie zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25km/h beschränkt ist.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Nur Theorie
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futterwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Keiner
Beinhaltet Klasse: Keine
Prüfung: Nur Theorie
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden, andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Alle Fahrerlaubnisklassen können sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden.